Maler- und Lackierermeister Bernd Schulze | Bad Soden am Taunus
Maler- und Lackierermeister Bernd Schulze | Bad Soden am Taunus

Steuerermäßigung nach § 35a EStG

Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

 

 

Immerhin 20 Prozent der Arbeitskosten bis zu einem Höchstwert von 6.000 Euro können Privatkunden jedes Jahr für Renovierungskosten und Sanierungsarbeiten innerhalb der eigenen vier Wände geltend machen. Haben sie die Höchstsumme erreicht, gibt es einen Steuerbonus von 1.200 Euro. Liegen die Arbeitskosten z.B. nur bei 2.100 Euro, dann würde der Steuerbonus entsprechend bei 420 Euro liegen. Ein Ehepaar, das zusammen veranlagt wird, kann den Bonus aber nur einmal nutzen.

Zusätzliches Bonbon: Für Handwerkerleistungen, die keine Renovierungsarbeiten sind, aber im Haushalt erbracht werden (etwa Reinigungsarbeiten) kann man zusätzlich den Steuerbonus für Handwerkliche Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Mit 1.200 Euro im Jahr (20 Prozent von 6.000 Euro).

Der Steuerzahler muss die Handwerkerrechnung beim Finanzamt einreichen. Materialkosten werden nicht berücksichtigt. Arbeitskosten und Fahrtkosten (inkl. Mehrwertsteuer) sind begünstigt.

Der Anteil der Lohnkosten muss in der Handwerkerrechnung extra ausgewiesen sein.

Bei Wartungsarbeiten genügt eine Anlage zur Rechnung, aus der die Arbeitskosten hervorgehen.

Das Finanzamt benötigt den Überweisungsbeleg oder Kontoauszug. Also, Barzahlung geht nicht!

Der Steuerbonus wird nicht gewährt, wenn der Kunde die Handwerkerrechnung bereits als Betriebsausgabe, als Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung geltend gemach hat.

 

Kelkheimer Straße 83

65812 Bad Soden

Telefon: 06196 644345

Mail: malermeister-b.schulze

@arcor.de

 

 

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